danke für dein bemühen und den link. ich kenne den onkel kramer und lasse mich gerne von ihn inspirieren. aber dieser blog sagt nichts aus hinsichtlich meiner frage. da wird eigentlich nur auf die pflicht hingewiesen, sicherzustellen das man nur an erwachsene verkauft. und das es technische möglichkeiten gibt dies sicherzustellen.
nun denn. dann bin ich wahrscheinlich gut genug informiert. im folgenden also mein erkenntnisstannd, für den nächsten interessenten:
also, es ist grundsätzlich verboten in der öffentlichkeit alkohol im automaten zu verkaufen. aber dieses verbot gilt nicht wenn der automat in einem gewerblich genutzen raum steht UND zb durch technische maßnahmen sichergestellt wird das nur an erwachsenen verkauft wird. ![]()