Seit Mai 2022 sind die diese Omnibius-Richtlinien in Kraft. Darin gibt es einen Passus der möglicherweise auch für Automaten-Aufsteller interessant sind. Ich bin nicht sicher, ob sich diese Regelung ausschließlich an Online-Händler wendet.
Der mir aufgefallenen Passus beschreibt die Darstellung von Pfandbeträgen. So soll die Höhe des Pfandbetrages neben dem Gesamtpreis dargestellt werden. Das Pfand darf nicht bereits im Gesamtpreis einbezogen sein.
Mir ist nicht klar, ob das ein grundsätzliches Ding ist, oder das ausschließlich an den Onlinehandelt gerichtet ist. Automatenbetreiber werden sicher deutlich seltener als abgemahnt, aber das Thema ist dennoch interessant.
Hier noch der Artikel
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber ... richtlinie
Darstellung von Pfandbeträgen - Omnibus-Richtlinie Mai 2022
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Darstellung von Pfandbeträgen - Omnibus-Richtlinie Mai 2022
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